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Europäisches Vermögensregister – weiterer Schritt in Richtung gläserner Bürger?

Die Europäische Kommission unter von der Leyen möchte prüfen lassen, ob sich ein europäisches Vermögensregister einrichten lässt. Erklärtes Ziel ist dabei die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Die Pläne der EU werfen viele Sorgen auf und schüren die Angst vor dem “gläsernen Bürger” weiter. 

Die Umsetzbarkeit eines solchen Vermögensregisters will die EU in einer sog. Machbarkeitsstudie testen. Sie soll insbesondere untersuchen, wie die aus verschiedenen Quellen verfügbaren Informationen, welche das Vermögen betreffen, gesammelt und miteinander verknüpft werden können ( bspw.: Unternehmens-, Trust-, Stiftung-, oder Landesregister). 

Zudem soll in dem Entwurf der Umfang und die Herausforderungen für ein solches europäisches Vermögensregister analysiert werden. 

Dabei möchte die EU es nicht bei der Zusammenführung bereits bestehender Register belassen. Die EU-Kommission wünscht sich auch, dass etwaige Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Kunstwerke oder Gold im Register berücksichtigt werden.

Die tatsächliche Zweckerreichung des Anliegens der EU-Kommission mittels eines zentralen Vermögensregisters erscheint jedoch fraglich. Kriminellen wäre es durch das Register zwar erschwert, ihr Geld innerhalb der EU zu waschen, aber eben nicht außerhalb. Weiter ist eine 10.000€ Obergrenze für Bargeschäfte vorgesehen. Dem einzelnen Bürger wird es somit immer schwieriger, ohne staatliche Aufsicht mit seinem Vermögen zu verfahren. 

Insbesondere für politisch unliebsame Bürger, beispielsweise Investigativjournalisten oder Whistleblower, könnte ein solche Vermögensregister verheerende Folgen haben. Aber auch dem Durchschnittsbürger wird damit eine erhebliche Last aufgebürdet, weshalb Alternativmethoden gefordert werden, welche Geldwäsche und Steuerhinterziehung besser oder zumindest ebenso gut bekämpfen, dabei den Einzelnen jedoch weniger einschränken.

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